• Die IE-Richtlinie (IndustrieEmissionsRichtlinie) als wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen.
  • Neuerungen im Umweltrecht

Maßnahmen für den Klimaschutz mit dem Ziel, die Treibhausgasemission zu mindern für eine saubere Umwelt und Zukunft in Gesamtverantwortung und unter Berücksichtigung der sozialen Gerechtigkeit und volkswirtschaftlichen Effizienz. Die IE-RL verfolgt insbesondere das Ziel, Umweltstandards in Europa anzugleichen und dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

 

GRUNDLEGENDES

EU-weit sind ungefähr 55.000 Anlagen erfasst, das betrifft in Deutschland rund 13.000 Anlagen.

Rund 40 % der Treibhausgasemissionen und 20 % der Schadstoffemissionen in Luft und Wasser entfallen hierbei auf Anlagen, die bis zur Novellierung von der IED erfasst wurden.

Die IED erfasst beispielsweise Anlagen aus Energiewirtschaft, zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen, aus mineralverarbeitender Industrie, aus chemischer Industrie, aus Bereichen der Abfallbehandlung und der Intensivtierhaltung für Schwein und Geflügel.

Das Leitbild der nachhaltigen Produktion wird weiterentwickelt.

(Quelle: UBA, 08/2024, Rat der Europäischen Union, 04/2024)

WAS KOMMT?

Novelle der IE-Richtlinie, Klimaschutznovelle BImSchG und neue Beschleunigungsinstrumente für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.

Änderungen in der IE-RL erfolgten vor allem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (⁠BImSchG⁠), im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.

WAS IST DAS ZIEL ?

  1. Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt unter Verwendung eines zentrales europäisches Regelwerk.
  2. Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels der EU.
  • Erreichen des Klimaschutzziels „Treibhausgasneutralität und Dekarbonisierung“.
  1. Besserer Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

  

WAS ÄNDERT SICH DURCH DIE NOVELLIERUNG ?

  1. Verringerung der schädlichen Emissionen aus Industrieanlagen und gleichzeitige Förderung von Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung.
  2. Potentialnutzung im Regelbereich des BImSchG durch Beschleunigung.
  • Erweiterung des Anwednungsbereiches auf Anlagentypen u.a. aus Landwirtschaft, Batterie- und Wasserstoffproduktion.
  1. Einführung des elektronischen Genehmigungsverfahrens.
  2. Einführung eines verpflichtenden Umweltmanagementsystem (UMS)
  3. Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen und schärfere Grenzwerte.

WAS BEDEUTET DAS ?

Unternehmen werden verpflichtet, ein Umweltmanagementsystems (UMS) bis Juli 2027 einzuführen. Ausnahme gilt für die Anlagen, die erst mit Inkrafttreten der neuen IED-RL in den Anwendungsbereich fallen, hier gilt eine Frist bis September 2034.

Alle EU-Staaten müssen bis 2035 ein elektronisches Genehmigungsverfahren einführen.

Festlegung von Emissionsgrenzwerten. Bisher basieren die Grenzwerte auf den Werten, die in den BVT festgelegt sind. Künftig werden Emissionsgrenwerte -anders als bisher- am untersten Ende der Bandbreite festgelegt.

Von Unternehmen wird die Optimierung der Leistung im Sinne der Effizienz verlangt. Die sogenannte Umweltleistung ist die Leistung bezogen auf das Verbrauchsniveau, die Recourceneffizienz in Bezug auf Material, Wasser-, Energierecourcen und Abfallaufkommen sowie die Wiederverwendung von Materialien und Wasser.

Das UMS

Die Mindestanforderungen:

  • fortlaufende Verbesserung der Umweltleistung und Alnagensicherheit.
  • Festlegung von Zielen und Leistungsidikatoren für die wesentlichen Umweltaspekte unter Berücksichtigung der jeweiligen BVT-Schlussfolgerung.
  • Durchführung einer Energieprüfung oder Einführung eines Energiemanagementsystems für Unternehmen, die der Energieeffizienzrichtlinie unterliegen.
  • Führen eines Chemikalienverzeichnisses inklusive Risikobewertung für die Auswirkung auf die menschliche Gesundheit und Umwelt der enthaltenen Stoffe und Prüfung der Substitutionsmöglichkeit oder Verringerung ihrer Verwendung sowie Emission.
  • Festlegung von Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele und Vermeidung von Risiken
  • Erstellen eines Transformationsplans bis Juli 2030 mit Beschreibung der Maßnahmen, die das Unternehmen ergreifen wird, um um bis zum Jahr 2050 zur Entwicklung einernachhaltigen, sauberen, kreislauforientierten, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft beizutragen. Achtung: Gilt nur für Unternehmen der Nr. 1 bis 4 und 6.1 Anhang I der 4. BImSchV

DAS INDUSTRIEEMISSIONSPORTAL

Rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2024/1244 vom 24.04.2024 über die Berichterstattung von Umweltdaten von Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals mit dem Ziel des verbesserten Zugangs der Öffentlichkeit, die Erleichterung der Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen sowie Ermittlung von Quellen der durch die Industrie bedingten möglichen Umweltverschmutzung sowie Überwachung dieser zur Prävention und Reduktion dieser.

R Ü C K B L I C K    C H A N C E    A U S B L I C K

2023 gingen die Treibhausgase um mehr als 10 % zurück! Die Maßnahmen wirken und die Klimaziele sind bis 2030 erreichbar. Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft übererfüllen ihre Ziele oftmals sogar. Der Anteil an erneuerbaren Energien steigt.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/treibhausgasbilanz-2023-2265440

Das Beschleunigungsverfahren ist ein weiteres Thema in den kommenden News.

Unsere Unterstützung…

Sollten Sie Fragen zum Thema Umweltschutz und Neuerungen in den Gesetzen haben oder Hilfe benötigen, rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie eine Mail! Wir sind für Sie da.