Die Leistungen der landwirtschaftlichen Nutztiere konnten in den zurückliegenden Jahren erheblich gesteigert werden. Die Erzeugung gesunder und rückstandsfreier Lebensmittel und die Förderung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Nutztiere sind Ziele der Futtermittelüberwachung.

Die Thüringer Landesregierung und die Tierzüchter und -halter setzen sich für eine artgemäße, ethisch vertretbare und umweltverträgliche Tierhaltung ein.

Im Koalitionsvertrag 2021 wurde ein artgerechter Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland vereinbart. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL ein Konzept aus mehreren Bausteinen.

Fakten

  • 2,9 Millionen Euro wurden für neue Thüringer Tierwohlförderung „T(h)ür Tierwohl“ bisher ausgezahlt
  • Seit 2023 unterstützt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) über die erweiterte Tierwohlförderung „T(h)ür Tierwohl“ tierhaltende Betriebe bei der Umgestaltung der heimischen Nutztierhaltung.
  • Tierhaltende Betriebe haben wirtschaftliche Schwierigkeiten, insbesondere bei der Schweinehaltung, bei der aufgrund der gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie der wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen droht eine Produktionsverlagerung ins Ausland.
  • Viele Betriebe wollen in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren. Jedoch fehlt es an Planungssicherheit und Kapital.
  • Mit der Tierwohlförderung unterstützt die Landesregierung tierhaltende Betriebe über die bestehende Investitionsförderung hinaus, um bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beizubehalten oder einzuführen.
  • Bis 2028 stehen insgesamt 32 Mio. € EU- und Landesmittel bereit.
  • Die Tierwohlförderung beruht auf der Thüringer Tierwohlstrategie mit dem Ziel der Landesregierung, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern.

Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe

„Das Thema Tierwohl ist zu wichtig, deshalb gehen wir mit unserer neuen Tierwohlförderung einen wichtigen Schritt voran“,

so Ministerin Karawanskij vom TMIL (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaats Thüringen).

„Wir geben den tierhaltenden Betrieben Planungssicherheit. Die Agrarbetriebe wollen die steigenden gesellschaftlichen Erwartungen erfüllen und die Nutztierhaltung tierwohlgerechter weiterentwickeln. Mit unserer Förderung unterstützen wir sie dabei. … Nur so können wir die Grundlage lokaler Stoffkreisläufe und regionaler Vermarktung heimisch produzierter Nahrungsmittel erhalten.“

Möglichkeiten

Am 1. März 2024 starte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm „Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung“.

Gefördert werden tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (d.h. Tierställe mit Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) und ab 1. April 2024 anteilig auch die laufenden Mehrkosten für Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen.

Das Bundesprogramm konzentriert sich zunächst auf die Schweinehaltung. Weitere werden jedoch folgen.

Zur Gewährleistung einer hohen Planungssicherheit der Betriebe, liegt die Förderlaufzeit bei sieben Jahren.
Insgesamt stehen für das Programm 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Die TA LUFT und das Tierwohl

Veränderte Anforderungen für Schweine- und Geflügelhalter zur Einhaltung, Ermittlung und Beurteilung von luftgetragenen Schadstoffimmissionen.

Es gibt weiterhin große Unklarheiten darüber, wie die Anforderungen der in der TA Luft gesetzten Emissionsgrenzen auch für die Tierhaltungsanlagen in der Praxis umgesetzt werden können.

Die Möglichkeit zur Einzelfallbetrachtung besteht, zumal auch da die TA Luft, Spielräume und alternative Lösungen zulässt.

Weitere Fördermöglichkeiten

Es gibt zudem Fördermöglichkeiten über die bereits oben genannte Thüringer Tierwohlförderung „T(h)ür Tierwohl“ für Umgestaltung der heimischen Nutztierhaltung hinaus, wie die im Agrarinvestitionsprogramm mögliche Förderung zum festen Abdecken von Güllelagern mit einem Zuschuss von 40 %. Insbesondere kann dies kleinen Mastschweinebeständen bis 500 Tierplätzen in qualitätsgesicherten Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen, sowie pferde-, schaf- und ziegenhaltenden Betrieben zugutekommen.

Gestiegene Vorsorgeanforderungen im Blick behalten

Aber, die Vorsorgeanforderungen durch den höheren Standard der Technik sind deutlich gestiegen.

So müssten neue genehmigungsbedürftige Anlagen in der Schweine- und Geflügelhaltung, künftig grundsätzlich mit Abluftreinigungseinrichtungen betrieben werden, die technisch anerkannt sind mit dem Ziel, das Ammoniak- und Staubemissionen deutlich und nachweislich reduziert werden.

Ausnahmen für Ökobetriebe

Ausnahmen gibt es für die dem Tierwohl dienenden Haltungsformen und bei Ökobetrieben. Eine Minderung der Emissionen wird allerdings in jedem Fall notwendig.

Eine Verpflichtung zur Nachrüstung bzw. zum Nachweis der geforderten Emissionsminderung wird für große Bestandsanlagen verlangt.

Anforderungen Güllelagerung

Weiterhin sind im Hinblick auf die Be- und Entlüftung, die Güllelagerung in Außenbehältern und Festmistlägern höhere Anforderungen zu erfüllen, immer mit dem Ziel, die Ammoniakemission zu verringern.

Es ist damit entscheidend, den eigenen Betrieb genau anzuschauen, die Verpflichtungen zu erörtern und konstruktive sowie effektive Lösungen zu erarbeiten.

Nutzen Sie die Chancen und die verbleibende Zeit

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gern!

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