In den News von Januar und April 2024 informierten wir Sie über die Plattform für Abwärme und die damit verbundenen Meldepflichten für Unternehmen gemäß § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).
Lange fehlten jedoch Vorgaben zu konkreten Definitionen und Schwellenwerten.
Mit Version 1.3 des Merkblattes vom 09.08.2024 änderte sich das nun und Bagatellschwellen für Abwärme wurden veröffentlicht. Weiterhin wurden die Begriffe
- „Abwärme“,
- „Abwärmequelle“,
- „Abwärmepotential“ und
- „Maßnahmen zur Abwärmenutzung“
konkretisiert.
Das Wichtigste in Kürze
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