Abfallwirtschaft

Das deutsche Abfallrecht ist durch eine Vielzahl europäischer Rechtsakte geprägt. Während Verordnungen, wie beispielsweise die Deponieverordnung, unmittelbare Geltung entfalten, müssen Richtlinien erst in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. Zu den zentralen Richtlinien im Bereich der Abfallwirtschaft zählt die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG). Sie definiert wesentliche abfallbezogene Begrifflichkeiten und legt unter anderem eine fünfstufige Abfallhierarchie sowie die Gefahrenrelevanten Eigenschaften der Abfälle fest. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG als Bundesrecht regelt die Kreislaufwirtschaft für die umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.

Als erfahrenes Ingenieurbüro im Umweltbereich betreuen wir zahlreiche Anlagen der Abfallwirtschaft im Rahmen dieser vielfältigen Aufgaben. Darüber hinaus werden häufig Bewertungen von Abfällen in Bezug auf das Wasser- sowie Chemikalienrecht notwendig, bei der wir Sie fachkundigen unterstützen können.

Unser Leistungsspektrum

  • Genehmigungen nach dem KrWG, z.B. Plangenehmigungen oder Planfeststellungen für Deponien
  • Genehmigungen nach dem BImSchG (auch in Verbindung mit dem KrWG) für beispielsweise Wertstoffhöfe, Abfallzwischenlagerflächen, Abfallaufbereitungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Umschlaganlagen
  • Notifizierungsverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb und außerhalb der EU, z.B. Grenzüberschreitende Verbringung von Kunststoffabfällen
  • Erstellung von Emissionsberichten nach 17. und 30. BImSchV
  • Erstellung von Abfallberichten
  • Bewertung von Abfällen hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften
  • Prüfung der Anwendbarkeit der Störfallverordnung (12. BImSchV)

Für weitere Fragen im Bereich der Abfallwirtschaft oder zur Lösung konkreter komplexer Fragestellungen sprechen Sie uns einfach an.

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