Berichts- & Beauftragtenpflichten
Der Gesetzgeber schreibt zahlreiche Berichts- und Meldepflichten im Umweltbereich vor, die in Verordnungen und speziellen Regelungen fachlich untersetzt sind und umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Umweltschutzes erfordern.
Unser Leistungsspektrum
Wir bieten basierend auf den speziellen Angaben der Berichtspflichtigen die Erfüllung folgender Melde- und Mitteilungspflichten an:
- Betriebsorganisation nach §52 BImSchG
- Emissionserklärungen nach 11. BImSchV
- Meldung für das Europäische Schadstoffemissionsregister PRTR
- Lösemittelbilanzen nach 31. BImSchV
- Auskunft nach §31 BImSchG
- CO2-Emissionsberichte nach §5 TEHG
- Zuteilungsdatenberichte nach Art. 3 AnpVO
- Ausgangszustandsbericht nach §10 BImSchG
- Emissionsberichte nach 17. BImSchV
- Emissionsberichte nach 30. BImSchV
- Abfallberichte
Betreiber spezieller Anlagen nach 5. BImSchV sind verpflichtet einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz zu bestellen, welche die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Wir übernehmen für Sie die Aufgaben und Pflichten eines externen Immissionsschutzbeauftragten nach §53 BImSchG.