UVP-Unterlagen

Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) schreibt für bestimmte genehmigungsbedürftigen Anlagen, Bauplanungen und sonstige Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens vor.

Unser Leistungsspektrum

In einem Scopingverfahren wird zu Beginn der Umfang der erforderlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU) mit den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TöB) abgestimmt und festgelegt.

Wir erstellen federführend die UVP-Unterlagen. Dabei ist in der Regel die Einbeziehung weiterer spezialisierter Fachgutachter erforderlich.
Wir erarbeiten entsprechende Aufgabenstellungen und Terminpläne, Koordinieren die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen und kommunizieren mit den zuständigen Behörden.

Verfahren, in denen eine UVP vorgeschrieben ist, werden mit Öffentlichkeitsbeteiligung geführt.

Wir bearbeiten eventuelle Einwendungen und vertreten Ihre Interessen bei Erörterungsterminen.

In Verfahren, bei denen auf der Grundlage einer so genannten Vorprüfung des Einzelfalles über das Erfordernis der Durchführung einer UVP von der Behörde zu entscheiden ist, erstellen wir das entsprechende Fachgutachten, das der Behörde als Entscheidungsgrundlage dient.

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