Landwirtschaft

Die Anforderungen an Tierhaltungsanlagen steigen vor dem Hintergrund der Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen und der Erhöhung des Tierwohles stetig. Diesbezügliche Vorschriften werden stetig weiterentwickelt und unterliegen daher häufigen Änderungen.

Große Tierhaltungsanlagen unterfallen ab einer bestimmten Tierplatzkapazität der Genehmigungsbedürftigkeit nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Bei der ökologischen Tierhaltung ergeben sich neue Herausforderungen bei der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Regelungen für den Nachbarschaftsschutz.

Die Errichtung oder Änderung von Tierhaltungsanlagen ist oft mit komplexen Genehmigungsverfahren verbunden, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen.

Unser Leistungsspektrum

Schwerpunktthemen sind dabei die Belastung der Umwelt durch Geruchs-, Ammoniak- und Staubimmissionen, Stickstoffdepositionen und Bioaerosole. Wir erstellen dazu die erforderlichen Fachgutachten.

Die oft in Verbindung mit Tierhaltungsanlagen betriebenen Biogasanlagen, Gülle- und Gärrestläger, sowie große Futtermittelumschlag, -lager und Mahlanlagen können ebenfalls von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit betroffen sein oder unterliegen ebenso wie kleinere Tierhaltungsanlagen dem Baurecht. Auch bei diesen Anlagen ist die Erfüllung der Anforderungen des Umweltschutzes Voraussetzung für die Genehmigung und den Betrieb.

Wir bieten ihnen eine professionelle Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung immissionsschutzrechtlicher und baurechtlicher Genehmigungsverfahren. Die Qualität der Antragsunterlagen ist entscheidend für den schnellen Erhalt der Genehmigung und führt zu einer hohen Akzeptanz bei Behörden und in der Öffentlichkeit.

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