Projektmanagement & Beratung
Komplexe Vorhaben im Umweltbereich erfordern besondere fachliche Kenntnisse in projektspezifischen Spezialbereichen, wie Umweltrecht, Bauplanung und Bauordnung, Lärmschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Gefahrstoffe, Abfall u. ä. Wir sind diesbezüglich gut vernetzt und arbeiten von der Aufgabenstellung über die Projektkoordinierung in der Antrags- und Genehmigungsphase sowie bei der Erstellung unterschriftsreifer Projektunterlagen eng mit Partnern aus den unterschiedlichen Fachbereichen langjährig erfolgreich zusammen.
Unser Leistungsspektrum
Wir beraten zu speziellen Themenbereichen des Umweltschutzes sowie zu Umweltschutzanforderungen, die sich aus aktuellen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlassen u. ä. ergeben, wie:
- TA Luft
- 12. BImSchV (Störfallverordnung)
- 17. BImSchV (VO über Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen)
- 31. BImSchV (VO zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen)
- 42. BImSchV (VO über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider)
- 44. BImSchV (VO mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen.)
- TA Lärm
- Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- BBodSchG/BBodSchV (Bundesbodenschutzgesetz- und –verordnung)
- BVT- (Beste verfügbare Technik)
- AwSV (Anlagenverordnung zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen)
- TierSchNutztV (Tierschutznutztierhaltungsverordnung)
- EMAS-Richtlinie