Genehmigungsunterlagen

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, die Errichtung und den Betrieb von neuen und wesentlich geänderten Anlagen bei der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Die professionelle Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens und die Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen sind entscheidend für den schnellen Erhalt der Genehmigung nach:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Bundesberggesetz (BBergG)
  • Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG)(Genehmigungs-/Zuteilungsanträge)

Unser Leistungsspektrum

Wir übernehmen die Erstellung der Antragsunterlagen, die Koordinierung von Fachplanern sowie die Betreuung des Genehmigungsverfahrens einschließlich der Wahrnehmung von Behördenkontakten bis hin zum Erhalt der Genehmigung und der Beurteilung von Auflagen und Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides in folgenden Schritten:

  • Feststellung der Genehmigungspflichten
  • Ermittlung der Genehmigungsvoraussetzungen
  • Abstimmung des erforderlichen Antragsumfanges und der erforderlichen Fachgutachten mit den beteiligten Behörden
  • Plausibilitätsprüfung der Planungsunterlagen und Fachgutachten
  • Erstellung unterschriftsreifer Antragsunterlagen
  • Begleitung des Genehmigungsverfahrens
  • Vorbereitung und Wahrnehmung eines ev. erforderlichen Erörterungstermines

Zu fachübergreifenden Themen im Umweltbereich stehen wir gern beratend zur Verfügung.

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