Die BSI-Kritisverordnung definiert, welche Einrichtungen, Anlagen oder Anlagenteile aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und damit für das Funktionieren des Gemeinwesens als Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes gelten.

Zum 01.01.2024 trat eine Änderung der KRITIS-Verordnung in Kraft, durch die auch die Entsorgung von Siedlungsabfällen zu den kritischen Dienstleistungen gehört. In diese Kategorie fallen somit zukünftig nun auch alle Bereiche, die Abfall sammeln, befördern, verwerten und beseitigen. Im Sinne des BSI-Gesetzes (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) betreiben Unternehmen dieses Sektors Kritische Infrastrukturen, also KRITIS.

Abbildung 1: Sektoren, die unter die Rubrik KRITIS fallen
Anmerkung: Die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur unterliegen jedoch nicht der Regulierung durch das BSIG.

Anwendungsbereiche der Siedlungsabfallentsorgung

Die Anwendungsbereiche der Siedlungsabfallentsorgung gelten wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens als kritisch, wenn sie zu folgenden Anlagentypen gehören:

  • Anlage zur Planung, Steuerung, Optimierung und Durchführung der Sammlung oder Beförderung von Siedlungsabfällen
  • Anlage zur Planung, Steuerung, Optimierung und Durchführung der Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung von Siedlungsabfällen zum Zweck des Weitertransports
  • Anlage zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen
  • Anlagen zur mechanisch-biologischen oder mechanisch-physikalischen Behandlung
  • Anlagen zur biologischen Behandlung
  • Anlagen zur mechanischen Behandlung
  • Anlagen zur Sortierung

 

Diesen Anlagen sind konkrete Schwellenwerte zugeordnet, wobei die Werte in Abhängigkeit zu Abfallart und Einwohneranzahl stehen.

Welche Aufgaben kommen auf Unternehmen im Sektor Siedlungsabfallentsorgung zu?

Unternehmen, die hier tätig sind, sind verpflichtet zu prüfen, ob sie

  • (a) in den Anwendungsbereich der überarbeiteten KRITIS-Verordnung fallen
    und
  • (b) die angegebenen Schwellenwerte im Jahr 2023 überschritten haben.

Die Prüffrist läuft zum 31.03.2024 aus, was bedeutet, dass Unternehmen auf die die Kriterien zutreffen, ab 01.04.2024 Betreiber einer Kritischen Infrastruktur sind und sich beim BSI registrieren müssen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für sie alle Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus dem BSI-Gesetz inkl. der Nachweispflicht gemäß §8.

Gerne unterstützen wir für Sie, bei der Prüfung ob Ihre Anlage zukünftig der KritisV unterliegen wird und auf dem Weg in eine sichere und starke Zukunft.

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