Energieeffizienzgesetz – EnEfG

Im November letzten Jahres trat das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – „Energieeffizienzgesetz vom 13. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 309)“ – in Kraft.

Im kommenden Kurzbeitrag möchten wir Sie gern über die damit verbundenen Neuerungen informieren.

Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie um- und absolute Primär- und Endenergieeinsparziele festgesetzt. Das EnEfG verpflichtet somit Bund und Länder, ab 2024 und entsprechend der EU-Vorgaben, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten 3 Kalenderjahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) wird gemäß der §§ 8 und 9 EnEfG ab sofort die Pflicht gelten, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Darüber hinaus sind Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von jährlich mehr als 2,5 GWh verpflichtet, ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen, sofern sie sich als tatsächlich wirtschaftlich erweisen. Diese Unternehmen müssen Abwärme, die aus Produktionsprozessen entstehen, vermeiden oder sinnvoll verwerten.

Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 EnEfG sind nunmehr alle Unternehmen mit einem Gesamtjahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden verpflichtet, die festgelegten Angaben ungefragt und bis zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres zu übermitteln. Für das Jahr 2024 gilt einmalig eine Fristverlängerung bis zum 01.Juli.

Zur Wahrnehmung der Meldepflicht dient die „Plattform für Abwärme“. Diese öffentliche Plattform sammelt die Abwärmedaten und stellt sie den Unternehmen vor Ort zur Verfügung. Die Daten sind vom Unternehmen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Bitte beachten Sie, dass sich aktuell sowohl das Portal zur Datenübermittlung als auch die Plattform selbst noch im Aufbau befinden. Wir informieren Sie, sobald sie erreichbar und einsatzbereit ist.

Sollten Sie also Fragen zum Thema Energieeffizienz und Abwärmeplattform haben oder Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gern bei der Erfüllung der neuen Anforderungen und auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft.